Eine Trennung wirft eine Vielzahl von Problemen und Fragestellungen auf:

Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so können sie bei Scheidung die Aufteilung des beiderseits während der Ehe erworbenen Vermögens beanspruchen.

Dabei wird zunächst für jeden Ehegatten gesondert geprüft, welchen Zugewinn er während der Ehe erwirtschaftet hat. Hierzu zählen alle Vermögenswerte wie Guthaben auf Bankkonten, Bausparverträge, Sparbriefe, Festgelder, private Darlehensforderungen, Steuererstattungsansprüche, Lebensversicherungen, Unternehmensbeteiligungen und sonstige geldwerte Gegenstände wie Schmuck, Uhren, PKWs sowie Immobilien. Derjenige Ehegatte, dessen Zugewinn den des anderen übersteigt, schuldet dem anderen die Hälfte des Überschusses.