Eine Trennung wirft eine Vielzahl von Problemen und Fragestellungen auf:

Eine Trennung zieht auch die Aufteilung des gemeinsamen Hausrates nach sich. Hierzu zählen vor allem Möbel, Geschirr, Küchenmaschinen, TV- und Radiogeräte. Im Falle der Trennung kann grundsätzlich jeder die ihm allein gehörenden Gegenstände von dem anderen herausverlangen.

Gegenstände, die den Eheleuten gemeinsam gehören, müssen gerecht nach den Grundsätzen der Billigkeit aufgeteilt werden. Dabei sind insbesondere die Bedürfnisse der Kinder zu berücksichtigen.

Können sich die Parteien über die Aufteilung nicht einigen, so muss ein sog. Hausratsverfahren vor dem zuständigen Familiengericht anhängig gemacht werden. Aufgrund der Vielzahl der aufzuteilenden Einzelteile, deren materielle und immaterielle Bedeutung die Eheleute am besten kennen, kann den Parteien nur dringend empfohlen werden, sich hier gütlich und möglichst ohne Einschaltung eines Richters zu einigen.